pragmatisch, praktisch, effizient
pragmatisch, praktisch, effizient

Wir bieten Ihnen:

 

Aufbau, Implementierung und Weiterentwicklung von Energie-Managementsystemen

 

  • Energiemanagement nach DIN EN 16001 / DIN EN ISO 50001
  • Energieaudit nach Energiedienstleistungsgesetz
  • Legal Compliance Audits
  • Erstellung von umfassenden Rechtspflichtenkatastern

 

 

Energieberatung

  • Energiebedarfs- und Verbrauchsanalysen
  • Energieeinsparsysteme
  • Bedarfsenergiepass
  • Verbrauchsenergiepass
  • ...

 

 

 

Definitionen:

 

Energieberatung

Energieberatung ist eine Dienstleistung mit beratenden Informationen und Analysen zu den Themen Erzeugung, Speicherung, Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung, Umwandlung und Rückgewinnung von Energie unter ökologischen sowie ökonomischen Aspekten. In der Bautechnik wurde mit den Anforderungen aus der Wärmeschutzverordnung und seit 2002 mit der Energieeinsparverordnung die Energieberatung zunehmend erforderlich, um geeignete Konzepte zur Wärmedämmung und Energieeinsparung auszuarbeiten.

 

Wohngebäude
Um die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ gestartet. Bei der Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude, die vor dem 1. Januar 1984 gebaut wurden, wird das Gebäude zunächst untersucht und darauf aufbauend Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Sie dient der Unterstützung des Eigentümers in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und stellt eine Vorbereitung für die Beantragung von vielen Förderprogrammen (z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW) dar.

 

Nichtwohngebäude / Firmengebäude
Energieausweise für neue Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Oktober 2007 auf Basis des Bedarfs und der Norm DIN V 18599 erstellt werden. Diese Regelung tritt mit der neuen EnEV 2007 in Kraft. Seit dem 1. Juli 2009 wird die Vorlage von Energieausweisen für Nichtwohngebäude im Bestand bei Verkauf, Verpachtung und Neuvermietung verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für Neubauten besteht bereits seit 2002, allerdings änderte sich hierfür ab dem 1. Oktober 2007 die Berechnungsgrundlage, die auf der vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik entwickelten DIN V 18599 fußt.

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